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Berlin

AfD gewinnt vor Gericht: Berliner Senat muss Vornamen von Messerstraftätern nennen

Der Berliner Senat muss auch dieses Jahr die 20 häufigsten Vornamen der Tatverdächtigen in Messerdelikten veröffentlichen. Das Berliner Verfassungsgericht gibt der Klage des AfD-Abgeordneten Marc Valledar im Streit mit dem Berliner Senat Recht.

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Der Berliner Senat verlor vor dem Verfassungsgericht und muss nun die Namen der deutschen Tatverdächtigen herausgeben

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Die AfD siegt vor dem Verfassungsgericht gegen den Berliner Senat. Dieser soll nun die 20 häufigsten Vornamen der deutschen Tatverdächtigen in Messerdelikten veröffentlichen. Es geht um insgesamt 1197 Tatverdächtige, die im Jahr 2023 ermittelt wurden. In den Jahren zuvor wurden die Vornamen stets veröffentlicht. 

Der Berliner AfD-Abgeordnete und rechtspolitische Sprecher der AfD Berlin, Marc Valledar, stellte eine Anfrage an den Berliner Senat, um die häufigsten Vornamen der deutschen Tatverdächtigen aus dem Jahr 2023 zu erfahren. Mit einem Hinweis auf den Datenschutz verweigerte der Senat jedoch die Herausgabe, da die Verdächtigen unter Umständen dann identifizierbar seien. Daraufhin rügte Valledar den Senat und strengte ein Organstreitverfahren an, da es relevant sei, ob ein bestimmter Personenkreis häufiger als andere an Messerdelikten beteiligt sei und welche Ursachen dem Phänomen zugrunde liegen, um der Messergewalt entgegenzuwirken.

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Ein Grund für das Interesse an den Vornamen ist, dass seit 2022 ein vorliegender Migrationshintergrund bei deutschen Tatverdächtigen nicht mehr erfasst wird und so eine Informations- und Transparenzlücke über den gesellschaftlichen Hintergrund der Täter entsteht. Die Veröffentlichung von Vornamen kann diese Lücke zumindest in Teilen schließen. Der Senat hatte sich gegen die Veröffentlichung gewehrt, da „Träger der betroffenen Namen“ „soziale Stigmatisierung“ erfahren könnten und sie so gesellschaftlich pauschal abgewertet würden. Die Nennung der Namen würde keinen statistischen Mehrwert bringen und lediglich zu Fehlinterpretationen einladen.

Das Berliner Verfassungsgericht folgte der Argumentation des Senats jedoch nicht. Mit einem knappen Votum von fünf zu vier gaben sie Valledar bereits am 13. Mai Recht. „Eine Identifizierbarkeit einzelner konkreter Tatverdächtiger aufgrund der Seltenheit ihres Namens dürfte angesichts des Umstandes, dass nur nach den 20 häufigsten Namen gefragt wurde, nicht ernsthaft in Betracht kommen.“ Die vier Richter, die gegen eine Veröffentlichung gestimmt haben, begründeten in einem Sondervotum, dass die Herausgabe die Menschenwürde verletze, weil deutsche Staatsbürger nach „ethnischen Kriterien“ bewertet würden.

Die mögliche pauschale Abwertung durch die Veröffentlichung der Namen konnte das Gericht im Prozess nicht berücksichtigen, da der Senat diese Befürchtung erst im Laufe des Verfahrens anbrachte, nicht jedoch in der Ablehnung der Anfrage. Der Berliner Senat muss jetzt erneut entscheiden, ob er die Namen der Tatverdächtigen an Valledar herausgibt; sollte dies nicht erfolgen, kündigte der Abgeordnete an, dass „der Fall wieder vor Gericht landen“ wird.

aw

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80 Kommentare

  • Nun ja, wir wissen doch, dass es in der Mehrheit australische Austauschstudenten sein werden🙈🙈🙈

    128
  • Selbst diese Info dürfte die übergroße Mehrheit völlig kalt lassen. Es geht weiter seinen Gang Richtung Abgrund unter großem Jubel für Merz.

    125
  • Zeit wird es ja, zumal dann die Statistiken doch ein ganz anderes Bild zeigen werden. Gut gemacht, ein Herr Wegner gehört dort nicht hin, wenn er seinen „Wählern“ die Wahrheit verschweigen will.

    97
  • Gut dass es die AFD gibt. Wegner CDU wollte der Öffentlichkeit die Wahrheit vorenthalten

    124
  • „Mit einem Hinweis auf den Datenschutz…“! Da ist der Schutz der Daten wieder ganz wichtig! WO war der eigentlich als an jeder Tür Einer stand um den „Status“ und die vollständigen(!) „Kontaktdaten“ zu kontrollieren?

    89
  • AFD deckt auf!
    Und genau das ist der Grund warum die Altparteien die AFD am liebsten weg haben wollen.

    68
  • Ein Deutscher namens „M. Müller“ oder „S. Schulze“ bzw. „Michael M.“ oder „Stefan S.“ wird ja auch nicht als diskriminierend für alle anderen Namensträger betrachtet.

    Menschen mit klarem Verstand ist längst klar, dass es sich hierbei um eine reine Verschleierungstaktik handelt – zudem eine, die in der öffentlichen Wahrnehmung massiv ethnische Deutsche diskreditiert und kriminalisiert.

  • Wenn ich wetten müsste, wären meine Top 4:
    Mohamed
    Muhamed
    Mohammed
    Muhammed

    27
  • Okay, selbst sachliche Kommentare werden hier sofort gelöscht. Apollo was soll das?

    36
  • „Berliner Senat muss Vornamen von Messerstraftätern nennen“

    Muss er?

    Laut Urteil muss der Senat die Namen NICHT nennen, sondern lediglich eine „bessere“ Begründung nachliefern.

    Siehe ebenda:
    „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“
    Zitat:
    Benedikt Lux (Grüne) Innenpolitischer Sprecher der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus im Interview mit „neues deutschland“

    22
  • Wie viele Schreibweisen von Mohammed gibt es? Chatgpt kommt auf 50, die heutzutage im Gebrauch sind. Wenn man alle gemeinsam zählt, dürfte es für den ersten Platz reichen.

    23
  • Moin ,ja vor Gericht gewonnen und nun…..????.
    Was soll jetzt passieren….. Wetten nichts.
    Alles Bla Bla……….

  • Der Staat möchte von allen ethnischen Deutschen stets alle Daten, Name, Alter, Geschlecht, Ehestand, Grundbesitz, Immobilienbesitz, Patientendaten, Impfstatus usw. Warum will man keine Informationen über Delinquenten? Man will das Problem nicht erforschen, nicht wahrhaben, nicht lösen…

  • Endlich mal eine gute Nachricht. 👍 🤗

  • Das den Altparteien nicht klar ist, wenn hier die Lichter ausgehen, das auch für sie, das angehme Politikerleben zu Ende ist und sie genauso auf der Straße landen wie die ganzen Arbeitslosen von den Firmen und Kleinbetrieben.
    Diäten, Pensionen futsch weil keine Steuern mehr rein kommen.

    30
  • Verletzt es nicht auch die Menschenwürde der Deutschen, wenn sie unter Nichtbenennung des Migrationshintergrunds in ihrer Ethnie beschädigt werden?

  • Bravo!

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar. Im besonderen Maße für Mörder, denn deren Opfer haben sie ja nicht mehr nötig. Denen muss eine würdevolle Beisetzung genügen.

  • AFD wirkt, man kann es nicht anders sagen. Sie muß nur noch ein paar Prozente mehr haben.

    15
  • 5 von 4 Richtern.. und beim nächsten Mal werden es nur noch 3 von 6 Richtern sein. Die Vertuschung von Tatsachen durch politische Ideologisierung nimmt stetig zu.
    Sowas gab es in Deutschland schon mal.

  • bedenklich finde ich, dass das Urteil mit fünf zu vier sehr knapp ergangen ist, das zeigt einmal mehr inwieweit unsere Justiz schon unterwandert ist.
    Für jeden mit klarem Menschenverstand, sollte das doch keine Frage sein, das der Senat die Namen nennen muss.
    Ein Urteil „im Namen des Volkes“ müsste hier deutlicher, wenn nicht einstimmig ausfallen.

  • Was soll das bringen? Die Vornamen kennen wir doch ohnehin alle.

    8
  • Ich kann mich an die Corona Zeit erinnern, wo für 20 Mio. Menschen im Land soziale Stigmatisierung keine Rolle gespielt hat.
    Für die öffentliche Stigmatisierung bekommt aktuell diese Person Buyx eine Fernsehsendung und die Spaltung der Gesellschaft mit Stigmatisierung wird damit sogar belohnt.

    Das wird nicht diskutiert, aber Gewalttäter müssen angeblich geschützt werden. So eine Argumentation ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.
    Der sehende Bürger kennt die Ergebnisse allerdings auch ohne Veröffentlichung. Aber man will verhindern, dass mehr Menschen zu Sehenden werden.

  • Man wird kreativ Mittel und Wege finden, auch deutsche Vornamen zu präsentieren.

  • Täuschen und Vertuschen ist die einzige Strategie der Berliner Kleiko gegen die schändliche Wahrheit.

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